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In unserem Büro in der Isestraße 17
hat die Kanzlei ihren Stammsitz.
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Der aktuelle Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog, korrekt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), vom 13. November 2001 beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Bußgelder ab 40 Euro mit Punkten versehen sind.
In der überwiegenden Anzahl der Fälle lässt sich zumindest ein Punkteeintrag oder ein Fahrverbot verhindern.

Wenden Sie sich daher mit einem punktebelasteten Bußgeldbescheid regelmäßig an einen Verkehrsanwalt, wenn Sie rechtschutzversichert sind.

Es gibt viele Möglichkeiten der Verteidigung.

Bußgeldkatalog >>

Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV (pdf) >>


 

 

 



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