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Rechtsschutz

Tipps zur Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sichert gegen das Risiko ab, das mit der Vertretung von rechtlichen Interessen verbunden ist. Bei der Geltendmachung rechtlicher Interessen können Kosten u.a. in Gestalt von Gerichts- und Verfahrenskosten, Rechtsanwalts-Gebühren, Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten usw. entstehen. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes werden diese Kosten von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung getragen. Soweit im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, muss der Versicherte diese Kosten selbst tragen.

Selbstbeteiligungen werden in unterschiedlicher Höhe, z.B. EUR 150, EUR 200 oder mehr pro Versicherungsfall vereinbart. Der im Falle einer Selbstbeteiligung gewährte Prämienvorteil im Vergleich zu einem Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung ist in der Regel vergleichsweise nicht lohnend.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit einem Bußgeld in Höhe von 40 EUR bei bestehender Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung erscheint - auf den ersten Blick - für den Betroffenen nicht als sinnvoll, da der Versicherte hier Kosten zu tragen hat, die erheblich höher sind als das Bußgeld. Zu bedenken ist jedoch, dass bei einem Bußgeld von 40 EUR mindestens ein Punkt in das Verkehrszentralregister eingetragen wird. Durch eine nicht erfolgte Verteidigung in dem Bußgeldverfahren können daher erhebliche Nachteile eintreten, z.B. hinsichtlich der Tilgung von bereits vorhandenen Punkten im Verkehrszentralregister oder der Gesamtpunktzahl. Wichtig ist, dass das Punktekonto, gerade bei Berufskraftfahrern, niedrig gehalten wird. Neben dem Problem, dass die Nachschulungen (ab 8 Punkten) mit erheblichem Zeit- und Geldaufwand verbunden sind, erleben wir es oft, dass sich die Punkte unbemerkt ansammeln und der Betroffene dann in höchster Not aktiv werden muss. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei schneller und effizienter Verteidigung (selbst bei Verhängung von nur einem Punkt) das Punktekonto dauerhaft sehr klein oder gar eintragungsfrei gehalten werden kann.

Für Fuhrunternehmen bedeutet dies weniger Fahrerausfälle durch Fahrverbote und geringere Fluktuation bei den Arbeitnehmern. Des weiteren kann auch eine Verteidigung in Halterverfahren gewährleistet werden. Diese, oft mit hohen Bußgeldern (Lenkzeitüberschreitung) und Punkten (Ladungssicherung, Überladung usw.) belegten Verfahren, machen eine Rechtsschutzversicherung auch finanziell interessant. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten schon vor den Landesämtern, so dass bereits vor Erstellung eines Bußgeldbescheides auf das Verfahren oder die Höhe des Bußgeldes eingewirkt werden kann.

Aus vorgenannten Gründen empfehlen wir eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung. Aufgrund hoher Fallzahlen kommt es vor, dass diese nachträglich vereinbart wird. Bis dahin ist es wirtschaftlich betrachtet oft vorteilhafter als mit geringerer Prämie mit Selbstbeteiligung abzuschließen.

Was kann man tun, wenn die Firmenrechtsschutzversicherung gekündigt wird?

Bei einer Kündigung sollte man sich mit Fahrern und Angestellten (z.B. Disponenten) um eine Vereinbarung bemühen, nach der Einzelversicherungen abgeschlossen werden und der Arbeitgeber einen Teil der Prämie trägt. Eine solche Regelung ist verglichen mit der Firmenrechtsschutzversicherung oftmals sogar günstiger für das Unternehmen und bietet für die Arbeitnehmer den Vorteil, auch privat von der Versicherung profitieren zu können.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 


Auf dieser Seite sollen keine besonderen Rechtsschutzversicherungen empfohlen werden, es geht uns vielmehr um einige wichtige Anmerkungen zu diesem Thema, die gerade für Fuhrunternehmen und Berufskraftfahrer interessant sein dürften.

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