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RTL Aktuell vom 11.04.2011


Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen zu den festgelegten Regulierungssätzen für Blechschäden bei der Massenkarambolage auf der A 19:

„Man versucht den Schaden pauschal abzugelten und nicht nach Verschuldensanteilen. Das heißt: Für einen reinen Heckschaden bekommt der Geschädigte 100 %, das folgt dem Grundsatz „Wer hinten auffährt, hat Schuld“. Wenn es zu einem Totalschaden kommt, gibt es 66 %. Wenn die Seiten in Mitleidenschaft gezogen sind, gibt es ebenfalls 66 % auf den Schaden. Für den reinen Frontschaden erhält man 25 %.“


 

 



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