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Veröffentlichungen

Unsere regelmäßigen juristischen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften finden Sie in Auszügen auch online, so z.B. unter SVG Hamburg.

Außerdem halten wir auch Vorträge zu ausgewählten Themen (z.B Überladung; Richtiges Verhalten in Verkehrskontrollen) im Rahmen von Fachfortbildungs-Seminaren oder Inhouse-Schulungen. 
Sprechen Sie uns gern dazu an.
Rechtsanwältin Mielchen hält darüberhinaus Tages- und Halbtages-Seminare zu den Themenkomplexen Unfallschadenabwicklung und Geschädigtenanwalt u.a. für die DeutscheAnwaltAkademie, die FHD Ford Händler Dienstleistungsgesellschaft sowie die AUTOHAUS Akademie.

Untenstehend eine Auswahl juristischer Veröffentlichungen; neben Fachbüchern handelt es sich um Artikel u.a. in der Zeitschrift Nordverkehr, der Rechtszeitschrift des ADAC - DAR*, der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) und der Zeitschrift kfz-betrieb.
Rechtsanwältin Mielchen ist zudem Chefredakteurin der AUTOHAUS Schadenrecht, die regelmäßig als Bestandteil der AUTOHAUS Schadenbusiness erscheint.

» Pluta / Mielchen
"Unfallschadenabwicklung in der Werkstattpraxis"
1. Auflage Sept. 2010. Krafthandverlag

» Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht,
Teil H „Sonstige Rechtsgebiete und Verfahren mit straßenverkehrsrechtlichem Bezug"
3. Auflage 2009. C. H. Beck

 

» Im neuen Medium AUTOHAUS SCHADENRECHT finden Sie zahlreiche Themen rund um den Unfallschaden, die von spezialisierten Verkehrsanwälten beleuchtet werden. (AUTOHAUS SCHADENRECHT 23-24/2011)

» Umdenken in Richtung Dienstleistung. (Editorial - zfs 09/2011)

» AUTOHAUS SCHADENRECHT - Ausgabe 18. Hier finden Sie zahlreiche Themen rund um den Unfallschaden, die von spezialisierten Verkehrsanwälten beleuchtet werden. (AUTOHAUS SCHADENRECHT 18/2011)

» Im neuen Medium AUTOHAUS SCHADENRECHT finden Sie zahlreiche Themen rund um den Unfallschaden, die von spezialisierten Verkehrsanwälten beleuchtet werden. (AUTOHAUS SCHADENRECHT 10/2011)

» "Grundsätzlich aufklären".Die Offenbarungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf ist oft ein Ansatzpunkt für juristische Auseinandersetzungen (GW-trends - 1/2011)

» Verteidigung bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr (zfs 12/2010)

» Überschreitung der Doppelwochenlenkzeit löst Klammerwirkung hinsichtlich aller anderen Verstöße in diesem Zeitraum aus. (NordVerkehr 12/2010)

» Wertverbesserung – ,Neu für Alt’. Werden im Rahmen einer Unfallinstandsetzung marode Verschleißteile erneuert, muss der Geschädigte einen Abzug akzeptieren (Krafthand 22/2010)

» Schadenmanagement - aber richtig! Das neue Fachbuch hilft KFZ-Profis Prozesse zu optimieren und beantwortet zentrale Fragen (Krafthand 17/2010)

» Winterreifenpflicht - Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und wieder fragen sich Millionen von Autofahrern, ab wann oder ob sie überhaupt Winterreifen aufziehen müssen. (NordVerkehr 11/2010)

» Ist eine im Fußraum eines Fahrzeugs abgestellte Werkzeugkiste als „Ladung“ anzusehen und entsprechend zu sichern ? (NordVerkehr 05/2010)

» Verfallsverfahren – des einen Freud, des anderen Leid! (das verkehrsgewerbe April 2010)

» Messungen mit Verkehrskontrollsystem Typ VKS unzulässig ? (NordVerkehr 10/2009)

» Mangelnde Ladungssicherung beim Transport von Gefahrgut (NordVerkehr 09/2009)

» Was versteht man unter Unfallort im Rahmen der Fahrerflucht ? (NordVerkehr 07-08/2009)

» Die Krux mit den Ausnahmegenehmigungen (NordVerkehr 06/2009)

» Keine Punkte statt doppelte Geldbuße (NordVerkehr 05/2009)

» Wie lange darf ein Überholvorgang dauern? (Nordverkehr 01-02/2009)

» Keine Ausnahme vom Rotlichtverstoß bei längerem Bremsweg (Nordverkehr 11/2008)

» Keine Verantwortlichkeit des Halters und Beförderers für eine mangelnde Ladungssicherung, wenn für den Transport von Gefahrgut ausreichendes Sicherungsmaterial zur Verfügung gestellt wurde (Nordverkehr 09/2008)

» Wenn die Kelle kommt - Tipps für Fahrer bei Verkehrskontrollen (Nordverkehr 07-08/2008)

» Verjährung und Berechnung des Verfallsbetrages (DAR 07/2008)

» Guter Rat ist nicht mehr teuer (kfz-betrieb vom 15.5.2008)

» Unterlassene Instandsetzung defekter Fahrzeuge durch den Halter kann strafbar sein! (Nordverkehr 06/2008)

» Anforderungen an die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber (DAR 01/2008 - Seiten 5-9)*

» Nicht grundsätzlich des Regelbesteuerungsbetrages bei Vorsteuerabzugsberechtigten (DAR 01/2008 - Seite 31)*

» Keine Ahndung aktueller Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten (NZV 07/2007) 

» AG Itzehoe, Beschluß vom 11.04.2007 (DAR 06/2007)*

» Keine Ahndungsmöglichkeit von Lenk- und Ruhezeitverstößen (Nordverkehr 05/2007)

» Vorsicht Maut - jede Achse zählt ! (Nordverkehr 04/2007)

» Sorgfaltspflichten des Halters bei Überlassen eines KfZ an Dritte (NordVerkehr, Ausgabe 10/06)

» Vorsicht - zulässige Höchstgeschwindigkeit von "Sprinter" mit Laderaum nur 80 km/h ! (Nordverkehr 10/2006)

» Kein Fahrverbot, wenn erhebliche Abweichung vom Regelfall des Bußgeldtatbestandes vorliegt ! (Nordverkehr 09/2006)

» Vorsicht - Führerscheinentzug (Nordverkehr 07-08/2006)

» Absehen vom Fahrverbot nur in Härtefällen möglich ! (Nordverkehr 08/2006)

» VORSICHT beim Transport von verschmutzten Arbeitsmaschinen - die Verschmutzung könnte "Ladung" sein! (NordVerkehr, Ausgabe 04/06)

» Kein Reißverschlussprinzip bei der Einfädelspur (NordVerkehr, Ausgabe 03/06)

» Neue Verkehrs- und Bußgeldvorschriften 2006

» Recht auf Nachbesserung (NordVerkehr, Ausgabe 10/05)

» Strikteres Handyverbot (NordVerkehr, Ausgabe 09/05)

» Zur Schiebefrist bei Fahrverbot (NordVerkehr, Ausgabe 07 – 08/05)

0809nordverkehr.pdf

 


Beachten Sie bitte, dass jedem Urteil ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt. Verallgemeinerungen sind daher in der Regel nicht möglich. Eine Überprüfung des individuellen Sachverhalts ist notwendig und sinnvoll.

Eine juristische Beratung zu jedem konkreten neuen Fall ist daher angeraten. Gern nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

* Alle im Deutschen Autorecht – DAR - veröffentlichten Beiträge, einschließlich der Gerichtsentscheidungen und ihrer Leitsätze, soweit diese von der Redaktionsleitung oder vom Einsender bearbeitet worden sind, sind urheberrechtlich geschützt. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Alle Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, einschließlich der Fotokopie, Mikroverfilmung, elektronischer Verfahren oder CD-ROM sowie der Einspeisung in Datenbanken, sind dem ADAC-Verlag vorbehalten. Außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes darf keine Reproduktion oder Nachdruck aus dieser Zeitschrift ohne schriftliche Genehmigung des ADAC-Verlages erfolgen.


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