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Verkehrsrecht

 
» Verkehrsrechtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
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» Autokauf und Reparatur

Verkehrsrechtliche Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren

In verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren vertreten wir unsere Mandanten, die zu einem großen Teil aus Fuhrunternehmen, Speditionen und Berufskraftfahrern bestehen (bitte beachten Sie unsere Referenzliste und die Tipps zur Rechtsschutzversicherung). Aufgrund unserer viele tausend Fälle umfassenden Vertretungserfahrung sind wir in diesem Bereich hoch spezialisiert.

Wir bieten Ihnen eine effiziente Verteidigung bei

» Geschwindigkeitsverstößen
» Ruhe- und Lenkzeitverstößen
» Überladung
» Rotlichtverstößen
» Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung
» Abstandsunterschreitungen
» Halterverfahren
» Fahren unter Alkoholeinfluss
» Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
» Mautverstößen
» Verfallsverfahren (Gewinnabschöpfung)

sowie bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.

 


 
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Auto-Schadenmanagement-Service "Auto-SMS®" (www.auto-sms.de)

Ein neuer Begriff im Verkehrsunfallrecht, der Ihnen Kompetenz und Schnelligkeit symbolisieren soll. Wir haben den Auto-Schadensmanagement-Service entwickelt - für Ihren Komfort und zu Ihrem Vorteil:

Wir betreuen und vertreten Sie bei allen Fragen rund um den Verkehrsunfall.

Die Unfallabwicklung gestaltet sich für den Betroffenen vielfach mühselig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherungen, der Polizei und der Werkstatt führt zu erheblichen Problemen. Im Rahmen der vorgerichtlichen Abwicklung können durch den Anwalt entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden.

Vorteile für den Unfallgeschädigten:

Im Schadensfall sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Kontrolle des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Auslagenpauschale - ohne Aufwand Ihrerseits!

Vorteile für Autohäuser/ Reparaturbetriebe:

Die Schadensabwicklung durch einen Anwalt bedeutet für das betreuende und reparierende Autohaus eine erhebliche Entlastung der meist mit der Unfallabwicklung betrauten Servicemeister und Bürokräfte. Hier ist eine enge Kooperation sinnvoll, da die anfallende Korrespondenz nach der Unfallaufnahme vollständig über uns geführt werden kann. In der Regel beschleunigt sich die Auszahlung der Schadensbeträge. Zu beachten ist, dass wir bei Vertretung des Geschädigten in der Lage sind, die häufig von der Versicherung gekürzten Mietwagenkosten für das Autohaus kostenlos einzufordern bzw. einzuklagen. Zudem ist die durch das Autohaus vermittelte kompetente Schadensabwicklung durch uns zum Nutzen Ihres Kunden ein entscheidendes Plus in der Kundenzufriedenheit.

Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes möglichst früh erfolgen. Die Anwaltskosten gehören zu den von der gegnerischen Versicherung zu tragenden Schadensposition.

 


 
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Autokauf und Reparatur

Wir beraten und betreuen Sie in Rechtsfragen zum Kauf, Verkauf und Gewährleistungsrecht von neuen und gebrauchten Fahrzeugen.

Im Einzelnen helfen wir bei folgenden Themen:

» Kaufvertrag
» Lieferung und Lieferverzug
» Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen
» Nacherfüllung, Nachbesserung, Rücktritt und Minderung
» Garantie und Produkthaftung
» Verjährungsfragen

Bei den genannten Bereichen handelt es sich grundsätzlich um allgemeines Zivilrecht, das im Kfz-Bereich jedoch diverse Modifikationen und Besonderheiten durch die Rechtsprechung erfahren hat. Es ist daher sinnvoll eine rein verkehrsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei, wie wir es sind, einzuschalten, um jederzeit optimal beraten zu sein.

 

 



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