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Vollmacht

Bei der Bearbeitung der Mandate muss unsere Kanzlei in der Mehrzahl aller Fälle zum Nachweis der Vertretungsberechtigung eine Vollmacht bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Gegner oder Versicherung vorlegen.

Zur Vermeidung von Verzögerungen (eine Akteneinsicht durch die Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft oder Gericht wird erst nach Vorlage einer unterzeichneten Vollmacht gewährt) können Sie sich hier die übliche Anwaltsvollmacht ausdrucken.

Wir bitten, uns eine unterschriebene Vollmacht im ORIGINAL - also NICHT per Telefax oder E-Mail - zukommen zu lassen.

Vollmacht (als PDF-Dokument)

 

 



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